Aber es werden doch Gebührenpflichtige-Zusatzdienste angeboten, so stehts jedenfalls mal in den AGBs.
Und was ist mit der Werbung?
Ist ja nur zu Ihrer Sicherheit, das Finanzamt ist da schnell dabei...
5.2
Für das Anbieten von Artikeln erhebt Online-Auktionshaus.com von dem Anbieter keine Angebotsgebühr. Für zusätzliche Leistungen von Online-Auktionshaus.com, insbesondere für die Hervorhebung einzelner Angebote, hat der Anbieter Zusatzgebühren zu zahlen. Online-Auktionshaus.com gewährt jedem Anbieter einmalig bei Anmeldung ein Guthaben in bestimmter Höhe. Das Guthaben dient zur Hervorhebung einzelner Angebote. Das Guthaben kann nicht Ausgezahlt werden und ist eine freiwillige Leistung die jederzeit geändert oder gestrichen werden kann. Ein Rechtsanspruch auf das Guthaben besteht nicht.
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5.3
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5.4
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5.5
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